Jahres-Check 2026: Was bleibt wirklich, inklusive Steuererklärung?

Mit einem Zweitjob in Steuerklasse 6 musst du eine Steuererklärung abgeben. Erst dort zeigt sich, ob die monatlichen Abzüge gepasst haben. Der Jahres-Check schätzt, ob du Geld zurückbekommst oder nachzahlen musst, und was dir am Ende wirklich bleibt.

Der Rechner geht von Steuerklasse 1 im Hauptjob aus (ledig, ohne Kinderfreibeträge).
Abgerechnet über Steuerklasse 6.
Nur eintragen, wenn es mehr als 1.230 € sind. Sonst rechnen wir automatisch mit der Pauschale von 1.230 €.
Wirkt sich hier nur auf die Pflegeversicherung aus.
Voraussichtlich mit der Steuererklärung:
–
Steuern, die im Jahr vom Lohn abgezogen werden–
Steuern, die du laut Steuererklärung wirklich zahlst–
Differenz–

Was dir vom Nebenjob im Jahr wirklich bleibt

Nebenjob brutto im Jahr–
Sozialabgaben im Nebenjob–
Zusätzliche Steuern durch den Nebenjob–
Bleibt dir wirklich–
Das sind pro Monat–

„Zusätzliche Steuern“ heißt: So viel mehr Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer zahlst du im Jahr, weil du den Nebenjob hast.

Warum gibt es eine Nachzahlung oder Erstattung?

Jeder Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer so ab, als wäre sein Job dein einziger. Der Hauptjob nutzt dabei den Grundfreibetrag, der Zweitjob wird in Steuerklasse 6 besteuert. Weil Einkommen aber gemeinsam höher besteuert werden, als jeder Job einzeln, passt die Summe der Abzüge selten genau.

Bei kleinen Nebenjobs zieht Steuerklasse 6 oft etwas zu viel ab, dann gibt es Geld zurück. Bei gut bezahltem Haupt- und Nebenjob reicht der Abzug häufig nicht, dann kommt eine Nachzahlung. Es lohnt sich, dafür etwas Geld zur Seite zu legen.

Mit zwei Jobs gleichzeitig ist die Steuererklärung Pflicht. Wenn du sie selbst machst, ist die Frist für 2026 der 2. August 2027 (der 31. Juli ist ein Samstag, deshalb verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag).

Was der Jahres-Check vereinfacht: Steuerklasse 1 im Hauptjob, gleiches Gehalt jeden Monat, gesetzlich krankenversichert, keine Kinderfreibeträge, keine weiteren Einkünfte und keine weiteren Abzüge außer Werbungskosten und Sozialversicherung. Nicht berücksichtigt sind zum Beispiel Spenden, Handwerkerkosten oder Einmalzahlungen. Das echte Ergebnis kann deshalb abweichen.

Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026, Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG). Quellen ansehen.