| Verdienst brutto | – |
| Dein Beitrag zur Rentenversicherung | – |
| Lohnsteuer (zahlt in der Regel der Arbeitgeber pauschal) | 0,00 € |
| Netto pro Monat | – |
| Netto aufs Jahr gerechnet (12 Monate) | – |
| Arbeitsstunden pro Monat | – |
So funktioniert der Minijob neben dem Hauptjob
Die Grenze: 2026 darfst du im Minijob durchschnittlich höchstens 603 € im Monat verdienen, also 7.236 € im Jahr. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Bei 13,90 € Mindestlohn sind das rund 43 Stunden im Monat.
Ein Minijob ist frei: Neben deinem Hauptjob darfst du einen Minijob haben, der nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird. Für dich fallen dann keine Lohnsteuer und keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Die Steuer von 2 % zahlt üblicherweise der Arbeitgeber.
Ab dem zweiten Minijob wird es anders: Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Dann zahlst du Sozialabgaben, und der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer meist über Steuerklasse 6 ab. Dafür gibt es den Zweitjob-Rechner.
Rentenversicherung: Im Minijob bist du automatisch rentenversichert. Du zahlst die Differenz zum vollen Beitrag von 18,6 %: im Unternehmen 3,6 %, im Privathaushalt 13,6 % deines Verdienstes. Verdienst du weniger als 175 €, wird mit mindestens 175 € gerechnet. Du kannst dich schriftlich beim Arbeitgeber befreien lassen. Dann zahlst du nichts, erwirbst aber weniger Rentenansprüche.
Ausnahmen: Überschreitest du die Grenze unvorhersehbar (zum Beispiel weil du für eine kranke Kollegin einspringst), ist das bis zu zwei Monate im Jahr erlaubt, solange du in diesen Monaten nicht mehr als 1.206 € verdienst.
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand der Werte: 2026. Quellen ansehen.