| Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) | – |
| Zusätzliche Einkommensteuer | – |
| Zusätzlicher Solidaritätszuschlag | – |
| Zusätzliche Kirchensteuer | – |
| Gewerbesteuer | – |
| Bleibt dir im Jahr | – |
| Steuern insgesamt | – |
| Rücklage pro Monat für die Steuer | – |
Umsatzsteuer
Gut zu wissen
Niemand zieht dir die Steuer automatisch ab. Anders als im Angestelltenjob zahlst du die Steuer auf deinen Gewinn erst mit der Steuererklärung. Leg deshalb jeden Monat den Betrag aus der Zeile „Rücklage“ zur Seite. Bei höheren Gewinnen setzt das Finanzamt oft Vorauszahlungen fest.
Krankenversicherung: Bist du im Hauptjob gesetzlich pflichtversichert, zahlst du auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit normalerweise keine Beiträge. Das gilt, solange der Hauptjob deine Haupttätigkeit bleibt.
Rentenversicherung: Für die meisten Selbstständigen gibt es keine Pflicht. Ausnahmen gelten zum Beispiel für selbstständige Lehrkräfte, auch bei Nachhilfe, wenn der Gewinn regelmäßig über 603 € im Monat liegt.
Alles Wichtige zum Start steht im Ratgeber Nebenbei selbstständig.
Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG), Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG und § 70 EStDV, Gewerbesteuer nach § 11 GewStG mit Anrechnung nach § 35 EStG, Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Quellen ansehen.