Zweitjob-Rechner 2026 (Steuerklasse 6)

Verdienst du im Nebenjob mehr als 603 € im Monat, oder ist es schon dein zweiter Minijob? Dann rechnet dein Arbeitgeber über Steuerklasse 6 ab. Hier siehst du, was netto übrig bleibt.

Nur nötig, wenn beide Jobs zusammen sehr hoch sind (über 5.812,50 € im Monat). Dann sind die Sozialabgaben gedeckelt.
Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %. Den genauen Wert findest du auf der Website deiner Krankenkasse.
Wichtig für die Pflegeversicherung: Ohne Kinder zahlst du ab 23 Jahren einen Zuschlag, ab dem zweiten Kind gibt es einen Abschlag.
In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung etwas höher.
Das bleibt dir pro Monat:
–
Verdienst brutto–
Lohnsteuer (Steuerklasse 6)–
Solidaritätszuschlag–
Kirchensteuer–
Rentenversicherung–
Arbeitslosenversicherung–
Krankenversicherung–
Pflegeversicherung–
Netto pro Monat–
Abzüge insgesamt–

Warum ist der Abzug in Steuerklasse 6 so hoch?

Den steuerfreien Grundbetrag (2026: 12.348 € im Jahr) bekommst du nur einmal, und zwar im Hauptjob. Im Zweitjob wird deshalb vom ersten Euro an Lohnsteuer abgezogen. Dazu kommen die normalen Sozialabgaben von rund 21 % für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege.

Das ist oft nicht endgültig: Wer in zwei Jobs gleichzeitig angestellt ist, muss eine Steuererklärung abgeben. Erst dort wird ausgerechnet, wie viel Steuer du auf dein gesamtes Einkommen wirklich zahlst. Je nach Fall bekommst du Geld zurück oder musst etwas nachzahlen. Rechne lieber mit einer kleinen Nachzahlung, bis du es genau weißt.

Tipp: Liegt dein Nebenverdienst bei höchstens 603 € und hast du sonst keinen Minijob, ist ein Minijob meist günstiger. Vergleiche mit dem Minijob-Rechner.

Was der Rechner annimmt: Du bist gesetzlich krankenversichert, ganz normal angestellt und bekommst jeden Monat das gleiche Gehalt. Nicht berücksichtigt sind: private Krankenversicherung, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und der Übergangsbereich (Midijob).

Die Lohnsteuer wird nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums berechnet. Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen ansehen.