- Steuerklasse 6 gilt für jeden zweiten (und dritten) Job, der kein abgabenfreier Minijob ist.
- Sie hat keinen Grundfreibetrag. Deshalb wird ab dem ersten Euro Lohnsteuer abgezogen.
- Was monatlich abgezogen wird, ist nur eine Vorauszahlung. Abgerechnet wird mit der Steuererklärung, und die ist mit Zweitjob Pflicht.
- Wer gut verdient, muss oft sogar nachzahlen. Wer im Hauptjob wenig verdient, kann sich einen Freibetrag eintragen lassen.
Wann gilt Steuerklasse 6?
Deine normale Steuerklasse (meist 1, oder 3, 4 und 5 bei Verheirateten) gilt nur für einen Job, normalerweise den Hauptjob. Jeder weitere Job, in dem Lohnsteuer abgezogen wird, läuft automatisch über Steuerklasse 6. Das betrifft:
- einen Nebenjob mit mehr als 603 € im Monat,
- einen zweiten Minijob neben Hauptjob und erstem Minijob (siehe Minijob neben dem Hauptjob).
Du musst die Steuerklasse nicht beantragen. Dein Arbeitgeber ruft sie automatisch beim Finanzamt ab, wenn du ihm sagst, dass es dein Nebenjob ist.
Warum sind die Abzüge so hoch?
Jeder Mensch hat 2026 einen Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr. Bis zu diesem Betrag ist das Einkommen steuerfrei. Diesen Freibetrag bekommst du aber nur einmal, und er wird schon in deinem Hauptjob berücksichtigt. Im Zweitjob gibt es ihn deshalb nicht mehr, und es wird vom ersten Euro an Lohnsteuer abgezogen.
Dazu kommen die normalen Sozialabgaben für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege, zusammen gut 20 %.
Ein Beispiel für 2026: Du verdienst im Zweitjob 1.000 € brutto im Monat, bist kinderlos und nicht in der Kirche. Dann werden abgezogen:
| Verdienst brutto | 1.000,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse 6) | − 111,75 € |
| Sozialabgaben | − 217,50 € |
| Netto pro Monat | 670,75 € |
Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du das im Zweitjob-Rechner aus:
Das Überraschende: Oft wird sogar zu wenig abgezogen
Viele denken, in Steuerklasse 6 zahlt man zu viel Steuern und bekommt mit der Steuererklärung Geld zurück. Das stimmt nur bei kleinen Einkommen. Wer im Hauptjob normal verdient, muss oft nachzahlen.
Der Grund: Der Nebenverdienst kommt oben auf dein Einkommen drauf. Dort ist der Steuersatz am höchsten. Steuerklasse 6 zieht im Monat aber weniger ab, als am Ende wirklich fällig wird.
Ein Beispiel: Hauptjob 3.000 € brutto im Monat, Zweitjob 800 € brutto im Monat, das ganze Jahr lang, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Über das Jahr werden zusammen 4.589,88 € Steuern vom Lohn abgezogen. Laut Steuererklärung fallen aber rund 5.720 € an. Das sind gut 1.100 € Nachzahlung.
Ob du nachzahlen musst oder Geld zurückbekommst, schätzt der Jahres-Check für dich:
Tipp: Leg dir jeden Monat etwas vom Zweitjob zur Seite, bis du weißt, was die Steuererklärung bringt.
Was kann ich tun?
1. Prüfen, ob ein Minijob reicht
Liegt dein Nebenverdienst bei höchstens 603 € im Monat und hast du noch keinen anderen Minijob, ist ein Minijob fast immer günstiger. Dort zahlt der Arbeitgeber pauschal, und du behältst fast alles. Vergleiche mit dem Minijob-Rechner.
2. Freibetrag eintragen lassen (wenn der Hauptjob klein ist)
Verdienst du im Hauptjob so wenig, dass dort gar keine Lohnsteuer anfällt, verschenkst du einen Teil deines Grundfreibetrags. Dann kannst du beim Finanzamt beantragen, den ungenutzten Teil auf den Zweitjob zu übertragen. Im Zweitjob wird dann ein Freibetrag berücksichtigt, und im Hauptjob ein gleich hoher Betrag hinzugerechnet. Den Antrag stellst du mit dem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“, zum Beispiel online über ELSTER.
Für die meisten Menschen mit Vollzeitjob hilft das nicht, weil ihr Grundfreibetrag schon im Hauptjob verbraucht ist.
3. Die Steuererklärung gut machen
In der Steuererklärung kannst du Kosten absetzen, die durch die Arbeit entstehen, zum Beispiel Fahrten zum Zweitjob oder Arbeitskleidung. Wie viel du absetzen darfst, sagen dir ein Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.
4. Bei Verheirateten: Steuerklassen prüfen
Steuerklasse 6 lässt sich nicht abwählen. Ehepaare können aber ihre Steuerklassen für den Hauptjob ändern (zum Beispiel 4/4 statt 3/5). Das ändert nichts an der Steuer, die am Ende fällig wird, aber an der Verteilung über das Jahr.
Quellen
- Einkommensteuergesetz: § 32a (Grundfreibetrag und Steuertarif), § 38b (Steuerklassen), § 39a Abs. 1 Nr. 7 (Übertragung des Freibetrags), § 46 (Pflicht zur Steuererklärung)
- Die Beispielzahlen stammen aus dem Zweitjob-Rechner und dem Jahres-Check (Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026).
- Alle Zahlen für 2026: Quellen & Stand der Zahlen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage verständlich und ohne Gewähr. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall helfen ein Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.